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Eichung von Erdgaszapfsäulen
Das Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung (metas) verlangt die Nacheichung von Erdgaszapfsäulen alle 24 Monate.
Unsere eigens dafür aufgebaute Logistik und Infrastruktur hat sich bewährt. Seit über 15 Jahren führen wir in Zusammenarbeit mit den kantonalen Eichämtern in der gesamten Schweiz Neu- und Nacheichungen im 2-Jahres-Rhythmus durch.